Informationen zum Reglement des Chemnitzer Entenrennens.

  1. Zum Entenrennen zugelassen sind nur Enten, für die ein gültiges Enten-Los erworben wurde. Die Nummern der Renn-Enten sind fortlaufend und stimmen mit den Losen überein.
  2. Das „Starten” der Renn-Enten erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Von sonstigen nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Alle Renn-Enten sind und bleiben Eigentum des Veranstalters.
  3. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke.
  4. Der Veranstalter stellt die Reihenfolge des Zieleinlaufes fest. Die ersten Enten gewinnen in der Reihenfolge ihres Ankommens einen Preis entsprechend der Preisliste.
  5. Die Bekanntgabe der erfolgreichen Losnummern erfolgt wenige Tage nach Beendigung des Rennens auf dieser Webseite.
  6. Preise können bis zur ausgewiesenen Frist bei den angegebenen Abholstellen abgeholt werden. Danach verfallen sie für einen guten Zweck.
  7. Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, für welche der Veranstalter nicht verantwortlich ist, verfallen alle eventuellen Rechte aus dem Enten-Los. Der Veranstalter wird nach Möglichkeit bei Rennausfall die Preise unter den Teilnehmenden auslosen.
  8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die Preisaushändigung ist ausschließlich die Vorlage des Enten-Loses erforderlich.